ErwGr. 31

DIR_2024_1712 · zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer

Die Erhebung korrekter, kohärenter und anonymisierter Daten und die zeitnahe Veröffentlichung der erhobenen Daten und Statistiken sind von grundlegender Bedeutung, um sicherzustellen, dass das Ausmaß des Menschenhandels in der Union in vollem Umfang bekannt ist. Mit der Einführung einer Verpflichtung der Mitgliedstaaten, jährlich in einem harmonisierten Verfahren statistische Daten über den Menschenhandel zu erheben und der Kommission zu übermitteln, wird ein wichtiger Schritt gesetzt, um das allgemeine Verständnis des Menschenhandels zu verbessern und sicherzustellen, dass datengestützte politische Maßnahmen und Strategien angenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2024

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