ErwGr. 28

DIR_2024_1712 · zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer

Maßnahmen zur Prävention und zur Verringerung der Nachfrage sollten gezielt und differenziert sein, um die spezifischen Merkmale der verschiedenen Formen des Menschenhandels wirksam anzugehen. Um das Ziel zu erreichen, der Nachfrage, die den Menschenhandel fördert, entgegenzuwirken und diese zu verringern, ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten in Erwägung ziehen, weitere angemessene gezielte, an potenzielle und tatsächliche Nutzer gerichtete Maßnahmen zu ergreifen, beispielsweise indem spezifisch gestaltete Sensibilisierungskampagnen angeboten werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2024

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