ErwGr. 57

DIR_2024_1788 · über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG

Die Kunden haben das Recht, von ihren Versorgern verwaltete Beschwerdeverfahren sowie außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren in Anspruch zu nehmen, um ihre Rechte wirksam durchzusetzen und im Falle einer Uneinigkeit mit den Versorgern, insbesondere in Bezug auf Rechnungen oder den fälligen Betrag, keinen Nachteil zu erfahren. Nehmen Kunden diese Verfahren in Anspruch, so sollten die Versorger die Verträge nicht auf der Grundlage nach wie vor strittiger Punkte kündigen. Sowohl die Versorger als auch die Kunden sollten weiterhin ihren vertraglichen Rechten und Pflichten nachkommen, insbesondere in Bezug auf die Versorgung mit Erdgas und die Bezahlung dieses Erdgases, und die Beschwerdeverfahren sollten nicht als Grund dafür missbraucht werden, dass Kunden ihren vertraglichen Verpflichtungen, einschließlich der Bezahlung ihrer Rechnungen, nicht nachkommen. Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass diese Beschwerde- oder Streitbeilegungsverfahren missbräuchlich verwendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.07.2024

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