ErwGr. 10

DIR_2024_1799 · über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828

Reparaturbetriebe müssen den Verbrauchern Basisinformationen über ihre Reparaturdienstleistungen zur Verfügung stellen. Um den Verbrauchern die freie Entscheidung, von wem sie Waren reparieren lassen, zu erleichtern und um dazu beizutragen, geeignete Reparaturdienstleistungen zu finden und zu wählen, sollten Reparaturbetriebe auf freiwilliger Basis das in Anhang I dieser Richtlinie vorliegende standardisierte Europäische Formular für Reparaturinformationen verwenden können. Das Europäische Formular für Reparaturinformationen sollte die wichtigsten Parameter umfassen, die die Entscheidungen der Verbraucher zur Reparatur beeinflussen, wie die Art des Mangels, der Preis und die Zeit, innerhalb derer der Reparaturbetrieb sich verpflichtet, die Reparatur fertigzustellen. Bietet der Reparaturbetrieb Zusatzdienstleistungen wie Transport an, so sind die jeweiligen Kosten dieser Dienstleistungen anzugeben. Die Informationen im Europäischen Formular für Reparaturinformationen sollten den Verbrauchern in klarer und verständlicher Weise und im Einklang mit den Barrierefreiheitsanforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) zur Verfügung gestellt werden. Das Europäische Formular für Reparaturinformationen könnte es den Verbrauchern ermöglichen, Reparaturdienstleistungen, einschließlich Alternativangebote für die Reparatur, zu bewerten und auf einfache Weise zu vergleichen, sowie die Bereitstellung von Informationen über die Reparaturdienstleistungen erleichtern, insbesondere für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Reparaturbetriebe würden mehr Rechtssicherheit erlangen, da durch die Verwendung und das korrekte Ausfüllen des Europäischen Formulars für Reparaturinformationen ihre rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere in Bezug auf die Bereitstellung bestimmter vorvertraglicher Informationen gemäß der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (10), als erfüllt angesehen würden. Die standardisierte Darstellung von Basisinformationen durch das Europäische Formular für Reparaturinformationen würde die Übersichtlichkeit und Transparenz verbessern, was zu größerem Vertrauen der Verbraucher in Reparaturbetriebe beitragen würde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.07.2024

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