ErwGr. 34

DIR_2024_2823 · über den rechtlichen Schutz von Designs

Für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs ist es daher erforderlich, die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zum Designschutz in Bezug auf die Benutzung geschützter Designs zur Ermöglichung der Reparatur eines komplexen Erzeugnisses, um diesem wieder sein ursprüngliches Erscheinungsbild zu verleihen, durch die Aufnahme einer „Reparaturklausel“ anzugleichen, wie sie bereits in der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 enthalten ist und auf Unionsebene für Unionsdesigns gilt, die jedoch ausdrücklich nur für formabhängige Bestandteile komplexer Erzeugnisse gelten sollte. Da die beabsichtigte Wirkung dieser Reparaturklausel darin besteht, der Durchsetzung von Designrechten entgegenzustehen, wenn das Design eines Bauelements eines komplexen Erzeugnisses zur Reparatur eines komplexen Erzeugnisses verwendet wird, um diesem wieder sein ursprüngliches Erscheinungsbild zu verleihen, sollte die Reparaturklausel zu den Verteidigungsmöglichkeiten gehören, die in dieser Richtlinie im Fall einer Verletzung von Designrechten vorgesehen sind. Um sicherzustellen, dass die Verbraucher nicht irregeführt werden und in der Lage sind, zwischen konkurrierenden Erzeugnissen, die für die Reparatur verwendet werden können, eine bewusste Entscheidung zu treffen, sollte ausdrücklich vorgesehen werden, dass ein Hersteller oder Verkäufer eines Bauelements, der es versäumt hat, die Verbraucher ordnungsgemäß über den gewerblichen Ursprung und die Identität des Herstellers des Erzeugnisses zu informieren, das für die Reparatur des komplexen Erzeugnisses verwendet werden soll, die Reparaturklausel nicht geltend machen kann. Diese ausführlichen Informationen sollten durch eine klare und sichtbare Angabe auf dem Erzeugnis oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument des Erzeugnisses bereitgestellt werden und mindestens die Marke, unter der das Erzeugnis vermarktet wird, und den Namen des Herstellers beinhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 34 DIR_2024_2823 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 34 DIR_2024_2823 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.