ErwGr. 5

DIR_2024_2831 · zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

Plattformarbeit wird von Einzelpersonen über die digitale Infrastruktur digitaler Arbeitsplattformen, die ihren Kunden eine Dienstleistung anbieten, geleistet. Plattformarbeit wird in einer Vielzahl von Bereichen geleistet und zeichnet sich durch eine große Heterogenität in Bezug auf die Arten digitaler Arbeitsplattformen, die abgedeckten Branchen und die ausgeführten Tätigkeiten sowie die Profile der Personen aus, die Plattformarbeit leisten. Mithilfe von Algorithmen organisieren die digitalen Arbeitsplattformen in unterschiedlichem Umfang — je nach Geschäftsmodell — die Arbeitsleistung, die Vergütung der Arbeit und die Beziehung zwischen ihren Kunden und den Personen, die die Arbeit leisten. Plattformarbeit kann ausschließlich online über elektronische Anwendungen (im Folgenden „Online-Plattformarbeit“) oder auch hybrid in einer Kombination aus Online-Kommunikationsprozess und anschließender Leistungserbringung in der physischen Welt (im Folgenden „ortsgebundene Plattformarbeit“) ausgeführt werden. Bei vielen der bestehenden digitalen Arbeitsplattformen handelt es sich um internationale Wirtschaftsakteure, die in mehreren Mitgliedstaaten oder grenzüberschreitend ihre Tätigkeiten durchführen und Geschäftsmodelle einsetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.11.2024

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