ErwGr. 6

DIR_2024_2831 · zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

Plattformarbeit kann Möglichkeiten bieten, einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden, durch eine Nebentätigkeit zusätzliches Einkommen zu generieren oder die Arbeitszeit flexibler zu gestalten. Gleichzeitig haben die meisten Personen, die Plattformarbeit leisten, eine weitere Arbeitsstelle oder eine andere Einkommensquelle und werden häufig niedrig entlohnt. Darüber hinaus entwickelt sich die Plattformarbeit schnell weiter, was zu neuen Geschäftsmodellen und Beschäftigungsformen führt, die bisweilen von den bestehenden Schutzsystemen nicht erfasst werden. Daher ist es wichtig, diesen Prozess mit angemessenen Garantien für Personen zu begleiten, die Plattformarbeit leisten, und zwar unabhängig von der Art des Vertragsverhältnisses. Die Plattformarbeit kann insbesondere zu unvorhersehbaren Arbeitszeiten führen und kann die Grenzen zwischen einem Arbeitsverhältnis und einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sowie zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpflichten verwischen. Die Falscheinstufung des Beschäftigungsstatus hat Folgen für die betroffenen Personen, da sie deren Zugang zu bestehenden Arbeits- und Sozialrechten einschränken dürfte. Außerdem schafft sie nachteilige Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer korrekt einstufen, und wirkt sich in den Mitgliedstaaten auf die Systeme der Arbeitsbeziehungen, die Steuerbemessungsgrundlage sowie auf den Abdeckungsbereich und die Nachhaltigkeit der Sozialschutzsysteme aus. Derartige Herausforderungen stellen sich zwar auch jenseits der Plattformarbeit, sind jedoch in der Plattformwirtschaft besonders akut und dringlich.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.11.2024

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