ErwGr. 51

DIR_2024_2831 · zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

Personen, die Plattformarbeit leisten, sind insbesondere bei der Plattformarbeit vor Ort dem Risiko von Gewalt und Belästigung ausgesetzt, ohne über einen physischen Arbeitsplatz zu verfügen, an dem sie Beschwerden einreichen können. Belästigung und sexuelle Belästigung können sich negativ auf die Gesundheit und Sicherheit von Plattformbeschäftigten auswirken. Die Mitgliedstaaten sollten in daher Präventivmaßnahmen vorsehen, einschließlich der Einrichtung wirksamer Meldekanäle. Ferner wird den Mitgliedstaaten empfohlen, wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt und Belästigung bei der Plattformarbeit zu unterstützen und insbesondere geeignete Meldekanäle für Personen, die Plattformarbeit leisten, aber in keinem Arbeitsverhältnis stehen, einzurichten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.11.2024

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