ErwGr. 49

DIR_2024_2831 · zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

Zusätzlich zu den Vorgaben gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 im Zusammenhang mit dem algorithmischen Management in der Plattformarbeit sollten Plattformarbeit leistende Personen das Recht haben, von der digitalen Arbeitsplattform unverzüglich eine Erklärung für eine Entscheidung, das Fehlen einer Entscheidung oder eine Reihe von Entscheidungen zu erhalten, die von automatisierten Entscheidungssystemen getroffen oder unterstützt werden. Zu diesem Zweck sollte die digitale Arbeitsplattform Personen, die Plattformarbeit leisten, die Möglichkeit bieten, die Fakten, Umstände und Gründe, die zu diesen Entscheidungen geführt haben, mit einer menschlichen Kontaktperson bei der digitalen Arbeitsplattform zu erörtern und zu klären. Darüber hinaus können bestimmte Entscheidungen besonders erhebliche negative Auswirkungen auf die Plattformarbeit leistenden Personen haben, insbesondere auf ihren potenziellen Verdienst. Bei Entscheidungen das Konto einer Person, die Plattformarbeit leistet, einzuschränken, auszusetzen oder zu beenden, die Vergütung für die von dieser Person geleistete Arbeit zu verweigern oder wesentliche Aspekte des Vertragsverhältnisses zu berühren, sollte die digitale Arbeitsplattform der Plattformarbeit leistenden Person zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch an dem Tag, an dem diese Entscheidungen wirksam werden, eine schriftliche Begründung für diese Entscheidungen vorlegen. Sind die Erklärungen oder Begründungen nicht zufriedenstellend oder sind die Plattformarbeit leistenden Personen der Auffassung, dass ihre Rechte durch eine Entscheidung verletzt wurden, so sollten sie außerdem das Recht haben, die digitale Arbeitsplattform um Überprüfung der Entscheidung zu ersuchen und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Ersuchens, eine begründete Antwort zu erhalten. Verstoßen solche Entscheidungen gegen die Rechte der betroffenen Personen, wie ihre grundlegenden Arbeitnehmerrechte, das Recht auf Nichtdiskriminierung oder das Recht auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten, so sollte die digitale Arbeitsplattform diese Entscheidungen unverzüglich berichtigen oder, falls dies nicht möglich ist, eine angemessene Entschädigung für den entstandenen Schaden leisten und die erforderlichen Schritte unternehmen, um ähnliche Entscheidungen in Zukunft zu vermeiden, einschließlich der Änderung oder Beendigung des Einsatzes des betreffenden automatisierten Systems. Betreffend die Überprüfung von Entscheidungen durch Menschen sollten die besonderen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1150 in Bezug auf gewerbliche Nutzer Vorrang haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.11.2024

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