(1)Bis zum 5. Juni 2031 und danach alle vier Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie vor.
(2)Der in Absatz 1 genannte Bericht untersucht und bewertet unter anderem die Nutzung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen im Lichte sozialer, wirtschaftlicher, technologischer sowie sonstiger einschlägiger Entwicklungen, insbesondere die Auswirkungen etwaiger Gebühren, das Ausmaß, in dem durch die Umsetzung dieser Richtlinie ihre Ziele erreicht wurden, und ihr Zusammenwirken mit anderen einschlägigen Rechtsakten der Union, um festzustellen, ob in Bezug auf die Richtlinie Verbesserungsbedarf besteht. Dieser Bericht enthält auch eine Analyse spezifischer Benachteiligungssituationen aufgrund intersektioneller Diskriminierung, die als Diskriminierung aufgrund einer Kombination von Behinderung und anderen Gründen, die gemäß den Richtlinien 79/7/EWG (24), 2000/43/EG (25), 2000/78/EG (26) oder 2004/113/EG (27) des Rates geschützt sind, mit besonderem Schwerpunkt auf Frauen und Mädchen mit Behinderungen verstanden wird.
(3)Bis zum 5. Juni 2029 führt die Kommission eine Bewertung aller verbleibenden Lücken im Zusammenhang mit der Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen durch. Die Kommission trägt dem Ergebnis dieser Bewertung bei ihrer Entscheidung, ob weitere Maßnahmen auf Unionsebene erforderlich sind, um solche Lücken zu schließen, gebührend Rechnung.
(4)Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission auf Ersuchen rechtzeitig die notwendigen Informationen, damit diese den in Absatz 1 genannten Bericht erstellen kann.
(5)In dem in Absatz 1 genannten Bericht werden die Standpunkte von Menschen mit Behinderungen, relevanten nichtstaatlichen Organisationen, insbesondere Vertreterorganisationen von Menschen mit Behinderungen, sowie wirtschaftlichen Interessenträgern berücksichtigt.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024
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