ErwGr. 7

DIR_2024_2841 · zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen

Die vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission am 17. November 2017 in Göteborg gemeinsam proklamierte Europäische Säule sozialer Rechte (5) (im Folgenden „Säule“) sieht in Grundsatz Nr. 3 vor, dass jede Person, unabhängig unter anderem von einer Behinderung, in Bezug auf Beschäftigung, sozialen Schutz, Bildung und Zugang zu öffentlich verfügbaren Gütern und Dienstleistungen das Recht auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit hat und dass die Chancengleichheit unterrepräsentierter Gruppen gefördert werden muss. Darüber hinaus wird in Grundsatz Nr. 17 der Säule anerkannt, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf Einkommensbeihilfen, die ein würdevolles Leben sicherstellen, Dienstleistungen, die ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, und ein an ihre Bedürfnisse angepasstes Arbeitsumfeld haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

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