ErwGr. 35

DIR_2024_3019 · über die Behandlung von kommunalem Abwasser

Der Union erkennt an, wie wichtig es ist, das Problem der antimikrobiellen Resistenzen anzugehen, insbesondere in der Mitteilung der Kommission vom 29. Juni 2017 mit dem Titel „Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts ‚Eine Gesundheit‘“, und sie hat daher den Europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ angenommen. Der WHO zufolge wird kommunales Abwasser als eine Hauptquelle antimikrobieller Substanzen und ihrer Abbauprodukte sowie antimikrobiell resistenter Bakterien und ihrer Gene angesehen und dokumentiert. Zur Erweiterung des Wissens über die wichtigsten Quellen antimikrobieller Resistenzen sollte eine Verpflichtung zur Überwachung des Vorhandenseins antimikrobieller Resistenzen im kommunalen Abwasser eingeführt werden, um unsere wissenschaftlichen Erkenntnisse auszubauen und möglicherweise in Zukunft angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2024

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