ErwGr. 54

DIR_2024_3019 · über die Behandlung von kommunalem Abwasser

Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung sollte die Kommission die vorliegende Richtlinie innerhalb eines bestimmten Zeitraums ab ihrer Umsetzung evaluieren. Diese Evaluierung sollte sich auf die während der Durchführung dieser Richtlinie gewonnenen Erfahrungen und erhobenen Daten, auf etwaige verfügbare Empfehlungen der WHO und auf einschlägige wissenschaftliche, analytische und epidemiologische Daten stützen. In dieser Evaluierung sollte besonderes Augenmerk auf eine Analyse der Angemessenheit der bei der Überwachung von kommunalem Abwasser verwendeten Parameter für die öffentliche Gesundheit, eine Analyse des Mehrwerts einer obligatorischen Überwachung der Parameter für die öffentliche Gesundheit, eine Analyse der möglichen Notwendigkeit einer Anpassung der Liste der unter Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung fallenden Produkte, einschließlich der Bedingungen für Ausnahmen, eine Analyse der möglichen Auswirkungen der von den Mitgliedstaaten festgelegten, potenziell unterschiedlichen Beitragssätze für Hersteller auf die Funktionsweise des Binnenmarkts, eine Analyse der Durchführbarkeit und Angemessenheit der Entwicklung eines Systems der erweiterten Herstellerverantwortung für Produkte, die PFAS und Mikroplastik verursachen, eine Analyse des Mehrwerts und der Angemessenheit der Anforderung verbindlicher nationaler Pläne zur Wasserwiederverwendung einschließlich nationaler Zielwerte und Maßnahmen, eine Bewertung des Ziels der Energieneutralität, um zu untersuchen, ob die Verwirklichung eines höheren Maßes an Energieautonomie im Sektor technisch durchführbar und wirtschaftlich vertretbar ist und einen Nutzen für die Umwelt und das Klima bewirkt, eine Bewertung der Möglichkeiten zur Messung direkter und indirekter Treibhausgasemissionen aus dem kommunalen Abwassersektor, eine Bewertung der Möglichkeit, Klimaneutralität im Sektor der kommunalen Abwasserbehandlung zu erreichen, und der dafür erforderlichen Zeit, und eine Bewertung der Durchführbarkeit und der Angemessenheit der Festlegung unionsweiter Mindestquoten für Wiederverwendung und Recycling von Stickstoff aus Klärschlamm oder aus kommunalem Abwasser oder beidem gelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2024

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