Art. 9a – Austausch bewährter Verfahren und von Erfahrungen

DIR_2024_3100 · zur Änderung der Richtlinie 2009/21/EG über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten

Die Kommission organisiert den Austausch bewährter Verfahren und von Erfahrungen zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten und den Flaggenstaat-Sachverständigen und Flaggenstaat-Inspektoren, gegebenenfalls einschließlich anderer einschlägiger Interessenträger, für die Durchführung dieser Richtlinie.
Die Verwaltungen der Mitgliedstaaten, die Flaggenstaat-Sachverständigen und die Flaggenstaat-Inspektoren prüfen zusammen mit der Kommission die Möglichkeit, Leitlinien für Elemente wie die Methodik für die Durchführung von Flaggenstaat-Inspektionen, den Inhalt und das Format der Berichterstattung oder den Kapazitätsaufbau zu entwickeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.12.2024

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