ErwGr. 7

DIR_2024_3100 · zur Änderung der Richtlinie 2009/21/EG über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten

Flaggenstaat-Besichtiger sind von den Verwaltungen der Mitgliedstaaten zur Besichtigung und Zertifizierung von Schiffen ermächtigte Besichtiger. Diese Besichtiger können von anderen Personen unterstützt werden, etwa von Personen, die für die Inspektion von Funkanlagen zuständig sind. Diese Personen sollten jedoch keine Techniker einschließen, die an der Wartung von Rettungsmitteln beteiligt sind, oder Besichtiger, die nicht unmittelbar an der Besichtigung der Handelsflotte beteiligt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.12.2024

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