ErwGr. 28

DIR_2024_3237 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte

Der Umfang der Informationen, die die Mitgliedstaaten der Kommission übermitteln, sollte auf Elemente ausgeweitet werden, die in engem Zusammenhang mit dem Ziel der Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit stehen, sowie auf Informationen über die Anzahl der die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikte, die von Fahrern von in einem Drittland zugelassenen Fahrzeugen begangen und von einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats festgestellt wurden. Ziel dieser Ausweitung ist es, die Kommission in die Lage zu versetzen, den Sachstand in den Mitgliedstaaten zu analysieren und Initiativen auf einer soliden Faktengrundlage vorzuschlagen. Um den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Behörden der Mitgliedstaaten auszugleichen und die Berichterstattung mit dem Evaluierungszeitplan der Kommission in Einklang zu bringen, sollte der Berichtszeitraum verlängert werden. Es sollte ein Übergangszeitraum gewährt werden, damit der laufende zweijährige Berichtszeitraum zu Ende geführt werden kann, ohne, dass eine Unterbrechung entsteht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.12.2024

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