ErwGr. 30

DIR_2024_3237 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte

Diese Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte mit anderen Mitgliedstaaten zu schließen und anzuwenden, soweit diese Übereinkünfte über die in dieser Richtlinie festgelegten Verfahren hinausgehen und dazu beitragen, sie zu vereinfachen oder zu erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.12.2024

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