ErwGr. 31

DIR_2024_3237 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte

Da Daten zur Ermittlung einer betroffenen Person personenbezogene Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 darstellen und da der Rechtsrahmen der Union für die Verarbeitung personenbezogener Daten seit der Annahme der Richtlinie (EU) 2015/413 erheblich geändert wurde, sollten die Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten an den neuen Rechtsrahmen angepasst werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.12.2024

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