ErwGr. 33

DIR_2024_3237 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte

Jede Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Richtlinie (EU) 2015/413 sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679, der Richtlinie (EU) 2016/680 und der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (15) erfolgen, wenn die Verarbeitung in ihren jeweiligen sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich fällt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.12.2024

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