ErwGr. 35

DIR_2024_3237 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte

In einigen Mitgliedstaaten werden die personenbezogenen Daten von betroffenen gebietsfremden Personen in einem Servernetz (im Folgenden „Cloud“) gespeichert. Unbeschadet der Vorschriften über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 sowie über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und Sicherheitsvorfälle gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates (16) sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass sie einander über Cybersicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit diesen Daten unterrichten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.12.2024

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