ErwGr. 6

DIR_2024_790 · zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente

Nach Artikel 18 Absatz 7 der Richtlinie 2014/65/EU müssen MTF und OTF mindestens drei aktive Mitglieder oder Nutzer haben. Diese Anforderung sollte für alle multilateralen Systeme gelten. Daher sollte diese Anforderung auf geregelte Märkte ausgeweitet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.03.2024

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