ErwGr. 2

DIR_2024_884 · zur Änderung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Photovoltaikmodule, die nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie 2002/96/EG fielen, wurden zum 13. August 2012 in den Geltungsbereich der Richtlinie 2012/19/EU einbezogen, indem sie in Kategorie 4 der Anhänge I und II aufgenommen wurden, auf die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2012/19/EU Bezug genommen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.03.2024

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