DIR_2025_1 · zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129
Die globale Finanzkrise von 2008 hat die Schwachstellen und die Verflechtungen innerhalb des Finanzsektors offenbart. Die Notlagen und Ausfälle schienen unter anderem mit der Entwicklung der Finanzmärkte und den spezifischen Eigenschaften von Versicherungs- oder Rückversicherungsaktivitäten in ursächlichem Zusammenhang zu stehen. Als größte Probleme der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen werden in dieser Hinsicht häufig versicherungstechnische Risiken (d. h. eine unzureichende Schadenrückstellung), Fehlbepreisungen (d. h. unterschätzte Prämien), ein schlechtes Aktiv-Passiv-Management und Investitionsverluste genannt. In diesem Zusammenhang wurden Steuergelder dafür verwendet, die verschlechterte Finanzlage verschiedener Versicherungsunternehmen wieder zu verbessern. Wenngleich mit der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) auf eine Stärkung des Finanzsystems in der Union und der Widerstandsfähigkeit von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen abgezielt wurde, wurde die Möglichkeit eines Ausfalls solcher Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen nicht vollständig ausgeschlossen. Eine hohe Marktvolatilität und anhaltend niedrige Zinssätze könnten sich besonders nachteilig auf die Rentabilität und Solvabilität von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen auswirken. Aufgrund der Anfälligkeit von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gegenüber Markt- und Wirtschaftsentwicklungen ist daher besondere Vorsicht geboten und ein angemessener Rahmen erforderlich, damit potenzielle Verschlechterungen der Finanzlage solcher Unternehmen – auch präventiv – gehandhabt werden können. Jüngst zeigten einige Ausfälle und Beinahe-Ausfälle, insbesondere grenzüberschreitender Art, Schwächen des derzeitigen Rahmens auf, die es im Interesse einer angemessenen Organisation des geordneten Marktaustritts von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen zu beheben gilt.
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