ErwGr. 4

DIR_2025_1 · zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129

Die Gewährleistung einer wirksamen Abwicklung ausfallender Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in der Union ist ein wesentliches Element zur Vollendung des Binnenmarkts. Der Ausfall solcher Unternehmen wirkt sich nicht nur auf Versicherungsnehmer und gegebenenfalls auf die Realwirtschaft und die Finanzstabilität auf den Märkten, auf denen diese Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen unmittelbar tätig sind, aus, sondern auch auf das Vertrauen in den Versicherungsbinnenmarkt. Mit der Vollendung des Binnenmarkts auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen haben sich die Wechselwirkungen zwischen den Finanzsystemen der Mitgliedstaaten verstärkt. Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sind auf den Finanzmärkten tätig, um ihr Investitionsportfolio und die mit ihren Tätigkeiten verbundenen Risiken zu verwalten. Vor diesem Hintergrund kann die fehlende Möglichkeit der Mitgliedstaaten, den Ausfall eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens zu bewältigen, für eine vorhersehbare und harmonisierte Abwicklung des betreffenden Unternehmens zu sorgen und dabei wirksam einen weiterreichenden systemischen Schaden zu verhindern, die Stabilität der Finanzmärkte und damit auch den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen untergraben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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