ErwGr. 24

DIR_2025_1 · zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129

Kleine und nicht komplexe Unternehmen sollten weder zur Erstellung gesonderter präventiver Sanierungspläne verpflichtet sein noch der Abwicklungsplanung unterliegen, es sei denn, ein solches Unternehmen stellt auf nationaler oder regionaler Ebene ein besonderes Risiko dar.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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