ErwGr. 4

DIR_2025_1788 · über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen

Im Bericht über die Unionsbürgerschaft 2020 wies die Kommission darauf hin, dass die Vorschriften für die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament aktualisiert, präzisiert und gestärkt werden müssten, um eine breite und inklusive Beteiligung mobiler Unionsbürgerinnen und -bürger zu fördern. Aus diesen Gründen und in Anbetracht der Erfahrungen, die bei der Anwendung der Richtlinie 93/109/EG über mehrere Wahlperioden hinweg gesammelt wurden, und unter Berücksichtigung der Änderungen der Verträge sollten mehrere Bestimmungen dieser Richtlinie aktualisiert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.09.2025

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