ErwGr. 20

DIR_2025_1892 · zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle

Um sicherzustellen, dass der schrittweise Ansatz zur Erreichung des globalen Ziels erfolgreich ist, sollten die für die rechtsverbindlichen Ziele für die Verringerung von Lebensmittelabfällen festgelegten Werte überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden, um den von den Mitgliedstaaten im Laufe der Zeit erzielten Fortschritten sowie etwaigen Auswirkungen von Änderungen der Produktionsmengen im Sektor der Lebensmittelverarbeitung und -herstellung Rechnung zu tragen. Dies würde eine eventuelle Anpassung der Ziele ermöglichen, um den Beitrag der Union zu stärken und eine weitere Angleichung an die SDG-Zielvorgabe 12.3, die bis 2030 umgesetzt werden soll, zu erreichen sowie die Richtung für weitere Fortschritte über diesen Zeitpunkt hinaus vorzugeben. Um Primärerzeuger bei ihren Bemühungen zur Verringerung von Lebensmittelabfällen und -verlusten weiter zu unterstützen, ist es notwendig, Wissenslücken mit Blick auf die Ermittlung geeigneter Maßnahmen zu ihrer Verringerung anzugehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.09.2025

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