ErwGr. 21

DIR_2025_1892 · zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle

Um eine bessere, zeitgerechtere und einheitlichere Umsetzung der Bestimmungen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu gewährleisten, etwaige Mängel bei der Umsetzung zu antizipieren und es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, Maßnahmen vor Ablauf der Fristen für die Erreichung der Ziele zu ergreifen, sollte das 2018 eingeführte System der Frühwarnberichte auf die Ziele für die Verringerung von Lebensmittelabfällen ausgeweitet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.09.2025

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