DIR_2025_1892 · zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle
Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur wird derzeit weniger als 1 % des gesamten Bekleidungsabfalls für die Produktion neuer Kleidungsstücke im Rahmen der Kreislaufwirtschaft verwendet. Außerdem werden die meisten Textilien nicht im Einklang mit den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft konzipiert, und 78 % aller Textilerzeugnisse müssen vor dem Textil-zu-Textil-Recycling zerlegt werden. Um die Entwicklung von Technologie und Infrastruktur sowie die Förderung des Ökodesigns von Textilien zu unterstützen und voranzutreiben, sollten Investitionen in kreislauffähige Textilien im Hinblick auf Abfallvermeidung, Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Wiederverwendung vor Ort sowie Recycling und Faser-zu-Faser-Recycling von Textilien gefördert werden. Die gesamte Menge der erzeugten Textilabfälle, einschließlich Kleidung und Schuhe, Heimtextilien, technische Textilien sowie Produktionsabfall und Abfall vor Gebrauch, wird auf 12,6 Mio. Tonnen geschätzt. Dazu gehören Fraktionen, die bei der Textilerzeugung und im Einzelhandel sowie in Haushalten und Unternehmen als Abfall entsorgt werden.
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