ErwGr. 37

DIR_2025_1892 · zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle

Angesichts der Schlüsselrolle von sozialwirtschaftlichen Einrichtungen innerhalb der bestehenden Textilsammelsysteme und ihres Potenzials, im Einklang mit den Zielen der Mitteilung der Kommission vom 9. Dezember 2021 mit dem Titel „Aufbau einer Wirtschaft im Dienste der Menschen: ein Aktionsplan für die Sozialwirtschaft“ lokale, nachhaltige, partizipative und inklusive Geschäftsmodelle und hochwertige Arbeitsplätze in der Union zu schaffen, sollten die Tätigkeiten von sozialwirtschaftlichen Einrichtungen, die an der Bewirtschaftung gebrauchter Textilien beteiligt sind, durch die Einführung von Regimen der erweiterten Herstellerverantwortung aufrechterhalten und unterstützt werden. Diese Einrichtungen sollten daher innerhalb der Systeme der getrennten Sammlung als Partner betrachtet werden, die die verstärkte Wiederverwendung und Reparatur unterstützen und hochwertige Arbeitsplätze für alle und insbesondere für schutzbedürftige Personengruppen schaffen. Die Sortieranforderungen sollten auch für die von den sozialwirtschaftlichen Einrichtungen gesammelten gebrauchten Textilerzeugnisse, mit Textilien zusammenhängenden Erzeugnisse und Schuhe sowie die von ihnen gesammelten Abfälle von Textilerzeugnissen, mit Textilien zusammenhängenden Erzeugnissen und Schuhen gelten. In diesem Zusammenhang sollten sozialwirtschaftliche Einrichtungen auf der Grundlage von Mindestpflichten für die Berichterstattung der zuständigen Behörde außerdem Informationen über ihre Sammlung von Textilien und die anschließende Bewirtschaftung dieser gesammelten Textilien zur Verfügung stellen. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, sozialwirtschaftlichen Einrichtungen ganz oder teilweise von diesen Pflichten zur Berichterstattung auszunehmen, wenn deren Erfüllung zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für diese Akteure führen würde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.09.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 37 DIR_2025_1892 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 37 DIR_2025_1892 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.