Es ist wichtig, dass die Umsetzung der Richtlinie 1999/31/EG des Rates (19) durch die Mitgliedstaaten erheblich und rasch verbessert wird, um Umweltschäden, einschließlich grenzüberschreitender Probleme, die durch illegale Abfalldeponien entstehen, in der Union zu vermeiden. Daher ist es angezeigt, dass die Kommission die Richtlinie 1999/31/EG evaluiert, um zu prüfen, wie ihre Umsetzung gestärkt werden kann, und gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag zu ihrer Änderung vorlegt. Darüber hinaus sollte die Kommission, aufbauend auf den Ergebnissen der möglichen Aktualisierung der Rechtsvorschriften der Union über Abfälle, die sich aus dem anstehenden Rechtsakt zur Kreislaufwirtschaft ergeben, wie in der Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung“ angegeben, die Richtlinie 2008/98/EG evaluieren und gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen. Im Zusammenhang mit dieser Evaluierung, und angesichts des derzeitigen Mangels an robusten Daten über Abfälle von Textilerzeugnissen, mit Textilien zusammenhängenden Erzeugnissen und Schuhen und über die Finanzierung der von den Mitgliedstaaten einzurichtenden damit verbundenen Regime der erweiterten Herstellerverantwortung, sollte die Kommission zunächst die Möglichkeit prüfen, ob Ziele für Abfallvermeidung, Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling festgelegt werden können, und anschließend, ob nationale Regime der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilerzeugnisse, mit Textilien zusammenhängende Erzeugnisse und Schuhe wirksam finanziert werden, einschließlich ob im Bereich der Wiederverwendung tätige gewerbliche Unternehmen einen finanziellen Beitrag zur Finanzierung der Regime der erweiterten Herstellerverantwortung leisten könnten. Außerdem sollte die Kommission prüfen, ob die Mitgliedstaaten eine Vorsortierung gemischter Siedlungsabfälle einführen können, um zu vermeiden, dass Abfälle, die für die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder für Recycling verwertet werden könnten, zur Abfallverbrennung verbracht oder auf Deponien entsorgt werden.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.09.2025
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