ErwGr. 1

DIR_2025_2206 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2025/2205 in Bezug auf bestimmte Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust

Die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit ist ein vorrangiges Ziel der Verkehrspolitik der Union. In ihrem EU-Politikrahmen für die Straßenverkehrssicherheit im Zeitraum 2021 bis 2030 bekannte sich die Kommission erneut zu dem ehrgeizigen Ziel, die Zahl der Todesfälle und schweren Verletzungen auf den Straßen der Union bis 2050 auf annähernd Null („Vision Null Verkehrstote“) und mittelfristig bis 2030 um 50 % zu senken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2025

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