zur Änderung der Richtlinie (EU) 2025/2205 in Bezug auf bestimmte Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust
DIR_2025_2206 · 11 Artikel · 42 Erwägungsgründe
- Art. 1Änderungen der Richtlinie (EU) 2025/2205
- Art. 15aPflicht zur Mitteilung von Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust
- Art. 15bSpezifikationen für die Sprache der Standardbescheinigung zur Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust
- Art. 15cVerpflichtung des Ausstellungsmitgliedstaats zur Umsetzung einer vom Deliktsmitgliedstaat verhängten Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust
- Art. 15dUmsetzung einer dem Ausstellungsmitgliedstaat mitgeteilten Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust
- Art. 15eGründe für eine Ausnahme
- Art. 15fBei der Umsetzung einer von einem anderen Mitgliedstaat als dem Ausstellungsmitgliedstaat verhängten Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschende Informationen
- Art. 15gDer Person, die einer von einem anderen Mitgliedstaat als dem Ausstellungsmitgliedstaat verhängten Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust unterliegt, zu erteilende Informationen und zur Verfügung stehende Rechtsbehelfe
- Art. 2Umsetzung
- Art. 3Inkrafttreten
- Art. 4Adressaten
Erwägungsgründe (42)
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
- ErwGr. 8
- ErwGr. 9
- ErwGr. 10
- ErwGr. 11
- ErwGr. 12
- ErwGr. 13
- ErwGr. 14
- ErwGr. 15
- ErwGr. 16
- ErwGr. 17
- ErwGr. 18
- ErwGr. 19
- ErwGr. 20
- ErwGr. 21
- ErwGr. 22
- ErwGr. 23
- ErwGr. 24
- ErwGr. 25
- ErwGr. 26
- ErwGr. 27
- ErwGr. 28
- ErwGr. 29
- ErwGr. 30
- ErwGr. 31
- ErwGr. 32
- ErwGr. 33
- ErwGr. 34
- ErwGr. 35
- ErwGr. 36
- ErwGr. 37
- ErwGr. 38
- ErwGr. 39
- ErwGr. 40
- ErwGr. 41
- ErwGr. 42
zur Änderung der Richtlinie (EU) 2025/2205 in Bezug auf bestimmte Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.