ErwGr. 18

DIR_2025_2206 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2025/2205 in Bezug auf bestimmte Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust

In Abhängigkeit vom konkreten Charakter der Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust sollte der Ausstellungsmitgliedstaat unterschiedliche Maßnahmen ergreifen. Da Entziehungen, Aussetzungen und Einschränkungen zwangsläufig unterschiedliche Folgen haben, sind unterschiedliche Verfahren erforderlich, um sie gemäß den Zuständigkeiten des betreffenden Mitgliedstaats umzusetzen. Im Hinblick auf die Entziehung sollte die einer Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust unterliegende Person gemäß der Richtlinie (EU) 2025/2205 ihren Führerschein wiedererlangen oder einen neuen Führerschein beantragen können. Wenn die Möglichkeit einer Entziehung im Ausstellungsmitgliedstaat nicht vorgesehen ist, sollte der Ausstellungsmitgliedstaat den Führerschein aussetzen, die Tauglichkeit oder Befähigung des Führerscheininhabers zum Führen eines Fahrzeugs beurteilen und alle Maßnahmen ergreifen, die nach dieser Beurteilung als angemessen erachtet werden. Wurde die Fahrerlaubnis ausgesetzt oder eingeschränkt, so sollte sichergestellt werden, dass diese Maßnahmen lediglich im Hinblick auf ihre Dauer umgesetzt werden, selbst wenn der Fahrberechtigungsverlust mit ergänzenden Bedingungen verbunden ist, da das vorrangige Ziel dieser Aussetzung oder Einschränkung darin besteht, der der Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust unterliegenden Person die Fahrberechtigung vorübergehend oder teilweise zu entziehen, und nicht darin, festzulegen, wie diese Person ihren Führerschein wiedererlangen sollte. Dies sollte jedoch das Recht unberührt lassen, zu beurteilen, ob die der Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust unterliegende Person ein Risiko für die Straßenverkehrssicherheit darstellt, und Maßnahmen zu ergreifen, die diese Bewertung widerspiegeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 18 DIR_2025_2206 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 18 DIR_2025_2206 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.