ErwGr. 36

DIR_2025_2206 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2025/2205 in Bezug auf bestimmte Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust

Im Sinne einer wirksamen Durchsetzung von Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die zuständigen Behörden die Fahrerlaubnis überprüfen, insbesondere wenn Zweifel bestehen, ob der betreffende Fahrzeugführer von einer Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust betroffen ist, vor allem in den Fällen, in denen physische Führerscheine nicht ausgehändigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2025

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