ErwGr. 5

DIR_2025_2206 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2025/2205 in Bezug auf bestimmte Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust

Um für alle Verkehrsteilnehmer in der Union ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten, müssen konkrete Vorschriften für die Umsetzung von Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust festgelegt werden, die aufgrund von in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallenden zum Fahrberechtigungsverlust führenden Delikten von einem anderen Mitgliedstaat erlassen wurden als dem, der den Führerschein der der Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust unterliegenden Person ausgestellt hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2025

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