ErwGr. 31

DIR_2025_2206 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2025/2205 in Bezug auf bestimmte Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust

Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass angemessene Rechtsbehelfe in Bezug auf die nach dieser Richtlinie erlassenen Maßnahmen verfügbar sind und dass Informationen über diese Rechtsbehelfe rechtzeitig bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass sie wirksam ausgeübt werden können. Jedoch sollten vom Deliktsmitgliedstaat verhängte Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust nicht im Wege einer im Ausstellungsmitgliedstaat erhobenen Klage angefochten werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 31 DIR_2025_2206 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 31 DIR_2025_2206 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.