ErwGr. 12

DIR_2025_2360 · zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz

In der EU-Bodenstrategie für 2030 wird die langfristige Vision festgelegt, dass bis 2050 alle Bodenökosysteme in der Union in einem gesunden Zustand und somit widerstandsfähiger sein sollen. Gesunde Böden tragen als Schlüssellösung dazu bei, die folgenden Ziele der Union zu verwirklichen: Erreichen von Klimaneutralität und Resilienz in Bezug auf den Klimawandel, Entwicklung einer sauberen und kreislauforientierten Wirtschaft, einschließlich einer sauberen und kreislauforientierten Bioökonomie, Umkehr des Biodiversitätsverlusts, Schutz der menschlichen Gesundheit, Aufhalten der Wüstenbildung und Umkehr der Bodendegradation.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.11.2025

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