ErwGr. 15

DIR_2025_2360 · zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz

In seinen Schlussfolgerungen vom 23. Oktober 2020 hat der Rat die Verstärkung der Bemühungen der Kommission unterstützt, die Böden und die biologische Vielfalt in Böden als unerlässliche nicht erneuerbare Ressource besser zu schützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.11.2025

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