ErwGr. 80

DIR_2025_2360 · zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz

Um die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Pflichten aus dieser Richtlinie zu unterstützen, sollte die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern — sofern angezeigt — Dokumente erstellen und wissenschaftliche Instrumente entwickeln, einschließlich möglicher Methoden und Verfahren, die angewandt werden könnten. Diese Dokumente und wissenschaftlichen Instrumente würden den Mitgliedstaaten zu gegebener Zeit wesentliche Informationen bieten, wobei gleichzeitig die Flexibilität, auf bereits bestehenden Methoden und Verfahren aufzubauen, gewährleistet wäre. Diese Dokumente und wissenschaftlichen Instrumente sollten durch die erforderliche Unterstützung und den erforderlichen Aufbau von Kapazitäten ergänzt werden. Die Kommission sollte den Mitgliedstaaten den erforderlichen Kapazitätsaufbau und die erforderliche Unterstützung zur Verfügung stellen und die multilaterale Harmonisierung von Methoden unterstützen und dadurch bestehende Datenlücken und Engpässe bei den Arbeitsabläufen durch den Austausch von Fachwissen beseitigen. Zu diesem Zweck sollte die Kommission auf bestehenden Mechanismen auf Unionsebene und internationaler Ebene aufbauen, darunter die Initiative „Soil BON“, die Globale Bodenpartnerschaft, SOILveR, NICOLE, EUROSOLAN, die Spiegelgruppen der EU-Mission „A Soil Deal for Europe“ und EIONET. Die Kommission sollte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten unterstützen, um sicherzustellen, dass bei der Bodenüberwachung ein harmonisierter Ansatz verfolgt wird und gleiche Rahmenbedingungen für benachbarte Bodenbezirke bestehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.11.2025

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