ErwGr. 79

DIR_2025_2360 · zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz

Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um Formate oder Methoden für den Austausch oder die Erhebung von Bodengesundheitsdaten und für die Integration dieser Daten in das digitale Portal für Bodengesundheitsdaten festzulegen und um Format, Struktur und die Einzelheiten für die elektronische Übermittlung von Daten und Informationen an die Kommission festzulegen. Diese Befugnisse sollten nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (45) ausgeübt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.11.2025

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