ErwGr. 26

DIR_2025_2450 · zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte und die wirksame Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung

Aus demselben Grund sollten auch dieselben Mindestanforderungen für alle gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen mit Europäischem Betriebsrat gemäß der Richtlinie 2009/38/EG sowie für solche, in denen eine Vereinbarung über einen Europäischen Betriebsrat zwischen dem 5. Juni 2009 und dem 5. Juni 2011 unterzeichnet oder geändert wurde, gelten. Deswegen sollte auch die für die genannten Unternehmen geltende Ausnahme von der Anwendung der Richtlinie 2009/38/EG gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.12.2025

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