ErwGr. 1

DIR_2025_2456 · zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU im Hinblick auf die Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben an die Europäische Chemikalienagentur

Die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 zum europäischen Grünen Deal setzt das Ziel, hinsichtlich der Stoffsicherheitsbeurteilungen zu einem Ansatz zu gelangen, bei dem ein einzelner Stoff nur einmal beurteilt wird („Ein Stoff, eine Bewertung“), und fordert transparentere und einfachere Risikobewertungsverfahren, um den Aufwand für alle Interessenträger zu verringern, die Entscheidungsfindung zu beschleunigen und die Kohärenz und Berechenbarkeit wissenschaftlicher Entscheidungen und Gutachten zu erhöhen. Die Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2020 mit dem Titel „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit — Für eine schadstofffreie Umwelt“ kommt zu dem Schluss, dass zur Erreichung dieses Ziels ein Teil der wissenschaftlichen und technischen Arbeiten zu Chemikalien, die auf Unionsebene zur Unterstützung des Unionsrechts durchgeführt werden, den am besten geeigneten Agenturen der Union neu zugewiesen werden muss. Dies würde die derzeitige Struktur vereinfachen, die Qualität und Kohärenz der Sicherheitsbewertungen im Unionsrecht verbessern und eine effizientere Nutzung der vorhandenen Ressourcen gewährleisten. Mit diesem Ansatz dürften zudem die Kostenwirksamkeit und die Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden, indem die Regulierungsverfahren vereinfacht werden und der Verwaltungsaufwand verringert wird, wodurch sichergestellt wird, dass sich Unternehmen in effizienter Weise an die sich entwickelnden Regulierungsrahmen anpassen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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