ErwGr. 2

DIR_2025_2456 · zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU im Hinblick auf die Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben an die Europäische Chemikalienagentur

Die Neuzuweisung bestimmter wissenschaftlicher und technischer Aufgaben an die Europäische Chemikalienagentur (die „Agentur“) ist erforderlich, um die Verfahren und die Genauigkeit der wissenschaftlichen Prüfung und Digitalisierung mit den geltenden Normen und Verfahren der Agentur in Einklang zu bringen. Die Neuzuweisung von Aufgaben dieser Art ist auch erforderlich, um einen einheitlichen Standard für die wissenschaftliche Qualität, die Transparenz sowie die Durchsuchbarkeit und Interoperabilität von Daten im Einklang mit dem Ansatz „Ein Stoff, eine Bewertung“ zu gewährleisten. Darüber hinaus werden durch die Digitalisierung und die Straffung der Verfahren Doppelarbeit und administrative Verzögerungen verringert, was sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Wirtschaftsteilnehmer erhebliche Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen mit sich bringt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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