ErwGr. 3

DIR_2025_2456 · zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU im Hinblick auf die Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben an die Europäische Chemikalienagentur

Mit der Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (3) wird darauf abgezielt, die Aufgaben, das Arbeitspensum und den Zuständigkeitsbereich der wissenschaftlichen Ausschüsse der Agentur auszuweiten. Um angemessene Fachkenntnisse und Unterstützung sowie gründliche wissenschaftliche Bewertungen bereitzustellen, sollten geeignete und dauerhafte Ressourcen und eine angemessene und solide Leitung der wissenschaftlichen Ausschüsse sichergestellt werden. In dieser Hinsicht ist es angezeigt, eine Überprüfungsklausel vorzusehen, damit sichergestellt ist, dass die Kommission alle künftigen regulatorischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Leitung der wissenschaftlichen Ausschüsse der Agentur berücksichtigt, um die Richtlinie 2011/65/EU erforderlichenfalls entsprechend zu überarbeiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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