ErwGr. 14

DIR_2025_25 · zur Änderung der Richtlinien 2009/102/EG und (EU) 2017/1132 zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht

Um die Transparenz und das Vertrauen der Gesellschaften in den Binnenmarkt zu erhöhen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Dritte im Geschäftsverkehr mit Gesellschaften in einem grenzüberschreitenden Kontext zu schützen, um zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch beizutragen und um die grenzüberschreitenden Vorgänge und Tätigkeiten von Gesellschaften zu erleichtern, ist es von entscheidender Bedeutung, mehr Gesellschaftsinformationen in der gesamten Union verfügbar zu machen und sicherzustellen, dass sie vergleichbar und leichter zugänglich sind. Dies sollte erfolgen, indem auf den bereits in nationalen Registern vorhandenen Gesellschaftsinformationen aufgebaut wird und sie über das System der Registervernetzung auf Unionsebene verfügbar gemacht werden und indem Zugang zu mehr Informationen sowohl in den nationalen Registern als auch über das System der Registervernetzung gewährt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.01.2025

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