ErwGr. 38

DIR_2025_25 · zur Änderung der Richtlinien 2009/102/EG und (EU) 2017/1132 zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht

Die Mitgliedstaaten sollten personenbezogene Daten von gesetzlichen Vertretern, Gesellschaftern von Personengesellschaften und anderen zur Vertretung einer Gesellschaft berechtigten Personen sowie von einzigen Gesellschaftern, einschließlich personenbezogener Daten, die in den Registern öffentlich verfügbar zu machen sind, gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 verarbeiten. Die Kommission sollte personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dieser Richtlinie gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (16) verarbeiten. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission geeignete Datenschutzgarantien einführen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Richtlinie auf das für die Verwirklichung ihrer Ziele erforderliche Maß beschränkt ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.01.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 38 DIR_2025_25 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 38 DIR_2025_25 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.