ErwGr. 6

DIR_2025_25 · zur Änderung der Richtlinien 2009/102/EG und (EU) 2017/1132 zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht

Die Einführung von Standards für die Kontrolle der Identität sowie der Rechtsfähigkeit der Personen, die eine Gesellschaft gründen, eine Zweigniederlassung eintragen oder Dokumente oder Informationen online einreichen, durch die Richtlinie (EU) 2019/1151 war ein wichtiger erster Schritt. Nun müssen weitere Schritte zur Verbesserung der Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit von Gesellschaftsinformationen in Registern erfolgen, um ihre Verwendung in grenzüberschreitenden Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.01.2025

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