ErwGr. 7

DIR_2025_25 · zur Änderung der Richtlinien 2009/102/EG und (EU) 2017/1132 zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht

Zwar führen alle Mitgliedstaaten bis zu einem gewissen Grad eine Ex-ante-Prüfung von Gesellschaftsdokumenten und -informationen durch, bevor diese in Register eingetragen werden, doch bestehen in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Ansätze in Bezug auf die Intensität der Prüfungen, die anwendbaren Verfahren und die für die Überprüfung solcher Dokumente und Informationen zuständigen Personen oder Stellen. Dies führt zu einem unzureichenden Vertrauen in Gesellschaftsdokumente oder -informationen in einem grenzüberschreitenden Kontext und zu Situationen, in denen Gesellschaftsdokumente oder -informationen aus einem Register in einem Mitgliedstaat bisweilen nicht als Nachweis in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.01.2025

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