Art. 369xe

DIR_2025_516 · zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter

Der Mitgliedstaat der Identifizierung schließt den Steuerpflichtigen von dieser Sonderregelung in folgenden Fällen aus:
a)wenn der Steuerpflichtige dem Mitgliedstaat der Identifizierung mitteilt, dass er keine unternehmensinternen Verbringungen von Gegenständen mehr bewirkt, die unter diese Sonderregelung fallen;
b)wenn aus anderen Gründen davon ausgegangen werden kann, dass die dieser Sonderregelung unterliegenden steuerbaren Tätigkeiten des Steuerpflichtigen beendet sind;
c)wenn der Steuerpflichtige die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Sonderregelung nicht mehr erfüllt;
d)wenn der Steuerpflichtige wiederholt gegen die Vorschriften dieser Sonderregelung verstößt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.03.2025

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